Wussten Sie, dass Unternehmer, Geschäftsführer oder Fuhrparkleiter für Ihre Fahrzeuge und Fahrer haften?

In regelmäßigen Abständen müssen die Fahrzeuge eines Unternehmens neben der HU auch zur UVV-Prüfung, um die Betriebssicherheit überprüfen zu lassen. Der verkehrs- und arbeitssichere Zustand muss hierbei nachgewiesen werden, komplett von den Rädern über die Lenkeinrichtung bis zur Warnweste.

Zudem muss sichergestellt sein, dass die Mitarbeiter, die Fahrzeuge des Unternehmens nutzen, im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis in den entsprechenden Fahrerlaubnisklassen sind. Jedem Unternehmer, Geschäftsführer und Fuhrparkverantwortlichen, der diesen verpflichtenden Prüfungen nicht nachkommt, drohen Punkte in Flensburg oder sogar strafrechtliche Konsequenzen.

drivekom löst komfortabel Ihre Prüfungspflichten.“
MARIUS KRÜGER Chief Executive Officer (CEO), KOMPARTO GmbH

Das Webtool drivekom ist entwickelt worden, um das Prüfungsmanagement für jedes Unternehmen zu vereinfachen und eine reibungslose Abwicklung aller Prüftermine fristgerecht zu koordinieren. Auch die vorschriftsmäßige Dokumentation erfolgt via drivekom.

Keine Prüfung mehr vergessen

drivekom erlaubt nicht nur das Erfassen aller Fahrzeuge und Fahrer eines Unternehmens, sondern informiert auch über anstehende Prüftermine. Hierfür wird auf www.drivekom.de ein eigenes Benutzerkonto angelegt, in das alle notwendigen Daten eingepflegt werden. Durch das in die Anwendung implementierte Zeitmanagement erfolgt die automatische Benachrichtigung für die jeweiligen Prüfungen.

Die Prüfungen erfolgen bei einem von Ihnen gewählten drivekom-Servicepartner, der in allen Belangen als Hauptansprechpartner fungiert und bei Bedarf weitere Daten oder Fahrzeuge Ihrem Benutzerkonto hinzufügt.

Dabei hat die Komparto GmbH den Datenschutz natürlich nicht vernachlässigt. Für die Prüfung erstellt das Webtool ein Auftragsformular. Erst durch das Scannen des in der Auftragsvorlage angegebenen QR-Codes bzw. durch die dort vermerkte Auftragsnummer ruft der drivekom-Servicepartner vor Ort alle wichtigen Informationen ab.

drivekom ist mein Überprüfungsgedächtnis. Das Webtool hat meinen Fuhrpark im Blick. Und wenn mal Fragen offen sind, hilft mein persönlicher Ansprechpartner.“
MARTIN HEINRICH Sanitärmeister, Klaus & Martin Heinrich e.K.

Viel Service - wenig Buchhaltung!

Die Daten der erfolgten Prüfung werden auf Ihrem Benutzerkonto hinterlegt. Jedes Unternehmen, das sich für drivekom entscheidet, dokumentiert dadurch das Prüfungsmanagement und kommt so einer weiteren gesetzlichen Verpflichtung mit nur wenigen Klicks nach.

Das Kostenmodell von drivekom orientiert sich an der Anzahl der angelegten Fahrzeuge. Außer der HU sind alle Prüfungen in den Kosten enthalten. Die Abrechnung erfolgt einmal pro Jahr, Zahlungsvorgänge werden ausschließlich mit drivekom getätigt.

Eine Kostenaufstellung für Ihren Fuhrpark erhalten Sie unverbindlich über den Kostenrechner.

§ 36 Zustandskontrolle, Mängel an Fahrzeugen

(1) Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand der Fahrzeuges auf augenfällige Mängel hin zu beobachten.

(2) Der Fahrzeugführer hat festgestellte Mängel dem zuständigen Aufsichtführenden, bei Wechsel des Fahrzeugführers auch dem Ablöser, mitzuteilen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer den Betrieb einzustellen.

Durchführungsanweisung zu § 36 Abs. 1: Siehe auch BG-Grundsatz „Prüfung von Fahrzeugen durch Fahrpersonal“ (BGG 915).

Durchführungsanweisung zu § 36 Abs. 2: Siehe auch § 16 Abs. 1 UVV „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1).

§ 57 Prüfung

(1) Der Unternehmer hat Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.

(2) Die Ergebnisse der Prüfung nach Absatz 1 sind schriftlich niederzulegen und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

Nach § 21 Abs. 1 StVG haftet strafrechtlich nicht nur der Fahrer, der sich beim Führen eines Fahrzeugs nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis befindet, sondern auch der Halterverantwortliche. Das Überlassen des Fahrzeugs an eine Person, die gerade nicht im Besitz eines Führerscheins oder einer Fahrerlaubnis ist, ist strafbar.